Vom Kyffhäuserbund werden in jedem Jahr aus seinen Sozialwerken Mittel für Erholungszwecke für hilfsbedürftige Mitglieder bereitgestellt. Die gewährten Freiplätze für einen 7-tägigen Aufenthalt kommen aus Mitteln der General Reinhard- und der General Lieb-Stiftung. Hierfür steht die Pension Kutscherschänke in Bad Zwischenahn zur Verfügung. Einen Antrag stellen können Mitglieder, deren monatliches Einkommen
- 1.100 € (Alleinstehende) bzw.
- 1.600 € (Verheiratete)
nicht übersteigt.
Weitere Voraussetzungen:
Bei der Kutscherschänke handelt es sich um Appartements mit Halbpension. Die Wohnungen werden grundsätzlich mit 2 Personen belegt. Es ist daher sinnvoll, gleich bei der Anmeldung den Mitbewohner zu nennen, wenn man nicht mit einer fremden Person die Wohnung teilen möchte. Es entstehen Nebenkosten, z.B. Kurtaxe; auch werden die Fahrtkostenzuschüsse nicht mehr vom Bund gezahlt.
Bei besonderen Notlagen kann ebenfalls ein Antrag auf Hilfe gestellt werden.
Das Formular für die Beantragung eines Freiplatzes finden Sie im Mitgliederbereich. Bitte reichen Sie diesen bei der Geschäftsstelle des Landesverbandes oder der Sozialreferentin ein.
Siegrid Werner
Landessozialreferentin
Gartenchaussee 13
38446 Wolfsburg / Nordsteimke
Tel : 05363 / 4532
Fax : 05363 / 9897015
E-Mail: siegrid-werner@web.de
Kyffhäuserbund e.V. - Landesverband Südhannover-Braunschweig
Gartenstr. 3c, 38272 Burgdorf/OT Berel
Telefon: 05347 941289 Fax: 05347 941441
Email: kyff-shb@web.de