Soziales

Vom Kyffhäuserbund werden in jedem Jahr aus seinen Sozialwerken Mittel für Erholungszwecke für hilfsbedürftige Mitglieder bereitgestellt. Die gewährten Freiplätze für einen 7-tägigen Aufenthalt kommen aus Mitteln der General Reinhard- und der General Lieb-Stiftung. Hierfür steht die Pension Kutscherschänke in Bad Zwischenahn zur Verfügung.  Einen Antrag stellen können Mitglieder, deren monatliches Einkommen

  • 1.100 € (Alleinstehende) bzw.
  • 1.600 € (Verheiratete)

nicht übersteigt.

 

Weitere Voraussetzungen:

  • Sie sind mindestens 3 Jahre Mitglied im Kyffhäuserbund.
  • Sie haben seit mindestens 3 Jahren keinen Freiplatz in Anspruch genommen.
  • Sie haben keine Beitragsrückstände.

 

Bei der Kutscherschänke handelt es sich um Appartements mit Halbpension. Die Wohnungen werden grundsätzlich mit 2 Personen belegt. Es ist daher sinnvoll, gleich bei der Anmeldung den Mitbewohner zu nennen, wenn man nicht mit einer fremden Person die Wohnung teilen möchte. Es entstehen Nebenkosten, z.B. Kurtaxe; auch werden die Fahrtkostenzuschüsse  nicht mehr vom Bund gezahlt.

 

Bei besonderen Notlagen kann ebenfalls ein Antrag auf Hilfe gestellt werden.

 

 

Das Formular für die Beantragung eines Freiplatzes finden Sie im Mitgliederbereich. Bitte reichen Sie diesen bei der Geschäftsstelle des Landesverbandes oder der Sozialreferentin ein.

Ansprechpartnerin

Siegrid Werner

Landessozialreferentin

Gartenchaussee 13

38446 Wolfsburg / Nordsteimke

 

Tel : 05363 / 4532

Fax : 05363 / 9897015

E-Mail: siegrid-werner@web.de