Allgemeine Richtlinien zum Schießsport

Allgemeines

 

Die hier zusammengefassten Richtlinien sind Auszüge aus unserer Sportordnung und sind allgemein verbindliche Richtlinien des Kyffhäuserbundes e.V.

 

 

Regelanerkennung

 

Jeder Schütze hat die Regeln der Sportordnung zu kennen und zu befolgen. Mit der Teilnahme an Wettkämpfen erkennt der Teilnehmer die Bedingungen der Ausschreibung an und hat sich dieser zu unterwerfen. An den Schießen des KB dürfen nur Schützen teilnehmen, die gegen Unfall und Haftpflicht versichert sind, was durch Zahlung ihrer Beiträge an den Bund geschehen ist. Das Sportjahr entspricht dem Kalenderjahr.

 

 

Veranstalter

Der Veranstalter eines Wettkampfes kann die KK, KV, LV oder KB sein.

Der Veranstalter wird durch die Schießwarte der einzelnen Verbandsstufen vertreten.

 

 

Sicherheit

 

Schützen, die ihren Schießsport ausüben ist dieses nur auf dem Schießstand erlaubt unter Aufsicht einer verantwortlichen Aufsichtsperson (Aufsicht).

Die Aufsichtsperson darf selbst nicht am Schießen teilnehmen.

 

Bei minderjährigen Schützen hat die Erlaubnis der Eltern und der Ordnungsbehörde vorzuliegen.

 

Rauchen und offenes Feuer auf dem Schießstand ist verboten.

 

Gäste, die an einem Schießen teilnehmen, müssen vor dem Schießen die behördlichen und gesetzlichen Vorschriften beachten und müssen gegen Unfall und Haftpflicht versichert sein.

 

Auf dem Schießstand dürfen nach dem Schießen keine Waffen abgestellt werden.

 

Zielübungen und das Laden der Waffe sind nur auf dem Schießstand erlaubt und zwar mit der Mündung in Richtung Kugelfang.

 

Der Schütze hat seine Waffe selbst zu laden. Ausnahmen gelten nur für Schützen mit einem Arm oder Handbeschädigte.

 

Eine Waffe darf nur abgelegt werden, wenn:

  • sich kein Geschoss oder keine Patrone in der Waffe befindet,
  • sich kein Magazin in der Waffe befindet,
  • bei Luftdruckwaffen mit Seitenspanner, dass dieser geöffnet ist,
  • bei Gasdruckwaffen, dass die Ladeklappe geöffnet ist,
  • in allen abgelegten Waffen ist die rote Sicherheitspatrone einzuführen.

Bei Ladehemmung oder sonstiger Störung ist sofort die Aufsicht oder Oberaufsicht einzuschalten.

 

Bevor ein Schütze den Stand verlässt, muss er sich vergewissern und die Standaufsicht muss dieses überprüfen, dass der Verschluss offen ist, sich keine Patronen oder Geschosse im Patronenlager mehr befinden und die Pufferpatrone eingeführt ist. Die Waffe darf nur im Futteral transportiert werden.

 

Der Schütze hat auf dem gesamten Schießstand oder Schießstandgelände die vom Ausrichter vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften zu beachten.

Bei Zuwiderhandlung kann der Schütze disqualifiziert werden.

 

Auf dem Schützenstand dürfen keine elektronischen Geräte verwendet werden (außer Hörgerate). Zu den elektronischen Geräten gehören: Mobiltelefone, Funksprechgerate oder ähnliche. Dieses gilt für alle auch für Trainer, Schießwarte usw.

 

Eine gültige Schießstandordnung ist an einer gut sichtbaren Stelle anzubringen.

 

Hinter den Schützen auf den Schießständen dürfen sich nur Standaufsichten oder Oberaufsichten aufhalten. Ausnahmen gelten nur bei Schülern oder Behinderten, sowie Schützen die am Anschusstisch schießen.

 

Bei Störungen im Schießbetrieb der Scheibenanlagen ist das Schießen sofort zu unterbrechen und durch die Verantwortlichen den Schützen bekannt zu geben und die Störung sofort zu beheben. Die Waffen müssen sofort entladen werden. Dieses kann durch Abschießen der Waffe in Richtung Kugelfang auf Anordnung der Schießleitung geschehen. Die Verschlüsse bleiben geöffnet und sind mit der roten Pufferpatrone zu versehen. Das Schießen kann erst auf Anordnung der Oberaufsicht fortgesetzt werden.

 

 

Schießstände

 

Das Schießen ist nur auf behördlich genehmigten Schießständen mit den dafür zugelassenen Waffen- und Munitionsarten gestattet.

 

Die Errichtung, die Abnahme und das Betreiben von Schießständen des KB enthalten die ausführliche Beschaffenheit und Sicherheit von Schießständen aller Art für das sportliche Schießen.

 

Wir kennen offene, teiloffene und geschlossene Schießstände. Bei geschlossenen Schießständen ist die ganze Schießbahn vom Schützenstand bis zum Kugelfang in einem geschlossenen Raum untergebracht.

 

Bei Vergleichsschießen und Wettkämpfen sind offene und geschlossene Schießstände zugelassen. Bei den Vergleichsschießen müssen die 10 m Wettbewerbe aufgeschlossenen Schießständen geschossen werden.

 

Die Scheiben und der Raum sollen gleichmäßig und ausreichend beleuchtet sein. Bei 10 m Ständen Scheiben mindestens 1000 Lux, Raum mindestens 300 Lux.

 

Der Stand muss im Bereich des Kugelfanges und des Schützenstandes einheitlich nummeriert sein.

 

Alle weiteren Regularien sind in unserer Sportordnung aufgelistet und müssen stets eingehalten werden. Bei Nichteinhaltung unserer Sportordnung kann eine Disqualifikation erfolgen, sogar einen Ausschluss (bei grobfahrlässig) herbeiführen.

 

 

Der Bundesschießwart